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Neue Musterordnung für die Erteilung der Missio Canonica

Am 07.03.2023 informierte die Deutsche Bischofskonferenz über den Beschluss des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz für eine eine neue Musterordnung für die Erteilung der Missio Canonica. Zentral heißt es in der Präambel, dass „sich Religionslehrkräfte im Sinne einer kritischen Loyalität zu kontrovers diskutierten kirchlichen Themen auch im Unterricht theologisch begründet positionieren und so zu einer lebendigen Kirche beitragen [sollen], die um die Nachfolge Jesu Christi in der Welt von heute ringt und unter dem Beistand des Heiligen Geistes fortschreitet. Rechtgläubigkeit im Sinne von can. 804 § 2 CIC schließt theologisch begründete Kritik und Zweifel nicht aus. Gleichzeitig bedarf es innerhalb der weltanschaulich pluralen Gesellschaft einer glaubwürdigen Positionierung der eigenen Religiosität in dem Bewusstsein, dass es sich hierbei immer um eine lebenslange Aufgabe handelt. Katholische Religionslehrkräfte sind als katholische Lehrkräfte gerade auch dann erkennbar, wenn sie konfessionsbewusst und differenzsensibel katholischen Religionsunterricht kooperativ in ökumenischem Geist erteilen.“ (Hervorhebungen durch den VKRF)

Darüber hinaus wird mit der neuen Musterordnung ein institutionenbezogener Ansatz verfolgt, was bedeutet, dass die private Lebensführung von Religionslehrkräften nicht mehr rechtlich sanktioniert werden soll. Dementsprechend heißt es ebenfalls in der Präambel: „Zu einem solchen Zeugnis christlichen Lebens sind alle Religionslehrkräfte aufgefordert, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Mit dem Zeugnis christlichen Lebens unvereinbar sind Handlungen, die öffentlich wahrnehmbar sind und sich gegen die Kirche oder deren Werteordnung richten.“ (Hervorhebungen durch den VKRF)

Auch wenn die neue Rahmenordnung zunächst noch in den einzelnen Diözesen umgesetzt werden muss, begrüßt der VKRF diesen neuen Beschluss und freut sich über die Entwicklungen. Themen in Zusammenhang mit der Missio Canonica wurden im Verband und insbesondere auf den Jahrestagungen intensiv diskutiert. Dabei wurde der Wunsch nach Veränderung der Rahmenordnung von vielen Kolleginnen und Kollegen immer wieder geäußert.

Zur Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz geht es hier:

Die neue Rahmenordnung kann hier heruntergeladen werden.