Am Freitag, 24.01.2025, hatte der Vorstand des VKRF die besondere Gelegenheit mit Erzbischof Stephan Burger sowie Ordinariatsrätin Susanne Orth im Erzbischöflichen Ordinariat in Freiburg ins Gespräch zu kommen.
Am Freitag, 24.01.2025, hatte der Vorstand des VKRF die besondere Gelegenheit mit Erzbischof Stephan Burger sowie Ordinariatsrätin Susanne Orth im Erzbischöflichen Ordinariat in Freiburg ins Gespräch zu kommen.
Am 23.06.2023 wurde in Freiburg in feierlichem Rahmen die kirchliche Unterrichtserlaubnis „Missio canonica“ an 120 Religionslehrkräfte verliehen. Die Missio-Ordnung wurde dabei erst kürzlich grundlegend überarbeitet (siehe den Bericht vom 13.03.2023 auf dieser Homepage).
Der Verband der katholischen Religionslehrer/innen in der Erzdiözese Freiburg gratuliert allen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich!
Ein ausführlicher Bericht der Erzdiözese Freiburg findet sich hier.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am Dienstag, 18.04.2023, wird der Bericht zu sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese Freiburg veröffentlicht. Der Bericht wird von vielen von uns mit großem Interesse, aber auch Anspannung und Sorge erwartet. Mit Sicherheit werden im Anschluss an die Veröffentlichung nicht nur Fakten und Antworten deutlich sein, sondern Fragen und Gesprächsbedarf bestehen. Um diesen Fragen und Anliegen Raum zu geben, lädt die Leiterin der Hauptabteilung Bildung im Erzbischöflichen Ordinariat, Susanne Orth, alle Religionslehrkräfte der Erzdiözese Freiburg zu einem Austausch in Form einer Videokonferenz ein. Diese Videokonferenz wird am Donnerstag, 20.04.2023, von 16 bis 18 Uhr stattfinden. Bei dieser Videokonferenz werden voraussichtlich auch Erzbischof Stephan Burger sowie der Generalvikar Christoph Neubrand teilnehmen. Darüber hinaus werden die Referatsleitungen für die einzelnen Schularten bzw. Schularten sowie die Direktorin des Instituts für Religionspädagogik, Sabine Mirbach, beim Austausch dabei sein.
Wenn Sie Katholische Religionslehre an einer Schule auf dem Gebiet der Erzdiözese Freiburg unterrichten, müsste Sie in den letzten Tagen ein Anschreiben von Frau Orth über Ihre Schulleitung mit einem Anmeldelink zur Videokonferenz erreicht haben. Falls das nicht der Fall sein sollte und Sie an der Videokonferenz am 20.4.2023 teilnehmen möchten, wenden Sie sich gerne an die Hauptabteilung Bildung (bildung@ordinariat-freiburg.de). Dann wird Ihnen der Link zugeschickt. Sie können in dieser Mail des Weiteren nach einem Link zur digitalen Pinnwand „Taskcard“ fragen. Dort werden im Vorfeld der Videokonferenz Fragen und Themen gesammelt, die dann bei der Veranstaltung aufgegriffen werden sollen.
Mehr Informationen zum Bericht und den Stand der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese Freiburg finden Sie hier.
Am Samstag, 11.3.2023, endete mit der fünften Synodalversammlung der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland. Wir möchten an dieser Stelle auf Links verweisen, die diese fünfte Vollversammlung bzw. drei Jahre Synodaler Weg in Deutschland thematisieren:
1.) Gaby Klingberg, die Bundesvorsitzende des BKRG (Bundesverband der katholischen Religionslehrer und -lehrerinnen an Gymnasien), berichtet in einer sehr lesenswerten Zusammenfassung über die fünfte Synodalversammlung. Der Text findet sich hier.
2.) Julia Knop, Professorin für Dogmatik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt, zieht auf feinschwarz.net eine pointierte Bilanz zum Synodalen Weg. Der Text findet sich hier.
3.) Das IRP Freiburg empfiehlt für den Einsatz im Unterricht die 27minütige Dokumentation von „37°Leben: Update gescheitert? Kirche im Reformversuch“. Der Link zur Sendung und ein Arbeitsblatt mit Sehaufträgen findet sich hier.
Am 07.03.2023 informierte die Deutsche Bischofskonferenz über den Beschluss des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz für eine eine neue Musterordnung für die Erteilung der Missio Canonica. Zentral heißt es in der Präambel, dass „sich Religionslehrkräfte im Sinne einer kritischen Loyalität zu kontrovers diskutierten kirchlichen Themen auch im Unterricht theologisch begründet positionieren und so zu einer lebendigen Kirche beitragen [sollen], die um die Nachfolge Jesu Christi in der Welt von heute ringt und unter dem Beistand des Heiligen Geistes fortschreitet. Rechtgläubigkeit im Sinne von can. 804 § 2 CIC schließt theologisch begründete Kritik und Zweifel nicht aus. Gleichzeitig bedarf es innerhalb der weltanschaulich pluralen Gesellschaft einer glaubwürdigen Positionierung der eigenen Religiosität in dem Bewusstsein, dass es sich hierbei immer um eine lebenslange Aufgabe handelt. Katholische Religionslehrkräfte sind als katholische Lehrkräfte gerade auch dann erkennbar, wenn sie konfessionsbewusst und differenzsensibel katholischen Religionsunterricht kooperativ in ökumenischem Geist erteilen.“ (Hervorhebungen durch den VKRF)
Darüber hinaus wird mit der neuen Musterordnung ein institutionenbezogener Ansatz verfolgt, was bedeutet, dass die private Lebensführung von Religionslehrkräften nicht mehr rechtlich sanktioniert werden soll. Dementsprechend heißt es ebenfalls in der Präambel: „Zu einem solchen Zeugnis christlichen Lebens sind alle Religionslehrkräfte aufgefordert, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Mit dem Zeugnis christlichen Lebens unvereinbar sind Handlungen, die öffentlich wahrnehmbar sind und sich gegen die Kirche oder deren Werteordnung richten.“ (Hervorhebungen durch den VKRF)
Auch wenn die neue Rahmenordnung zunächst noch in den einzelnen Diözesen umgesetzt werden muss, begrüßt der VKRF diesen neuen Beschluss und freut sich über die Entwicklungen. Themen in Zusammenhang mit der Missio Canonica wurden im Verband und insbesondere auf den Jahrestagungen intensiv diskutiert. Dabei wurde der Wunsch nach Veränderung der Rahmenordnung von vielen Kolleginnen und Kollegen immer wieder geäußert.
Zur Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz geht es hier:
Die neue Rahmenordnung kann hier heruntergeladen werden.